Schadenarten

Im folgenden Abschnitt sehen Sie eine kurze Beschreibung und Beispiele der verschiedenen Fahrzeugversicherungen. Achtung! Je nach Vertrag können sich diese Punkte von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.

Haftpflicht

Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem eingelösten Fahrzeug vorhanden. 

 

Diese Versicherung deckt alle Schäden welche Sie an einer Drittperson zufügen.

 

z.B. Im Stau fahren Sie in der Kolonne dem vorderen Fahrzeug auf. Der Schaden am vorderen Fahrzeug übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung.


Teilkasko

In der Teilkasko-Versicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert.

 

- Feuer & Elementarschäden

- Diebstahl, Vandalismus

- Glasbruch

- Wildschäden

- Marderschäden

 

Bei diesen Schäden kann auch ein Selbstbehalt bestehen.


Vollkasko

Die Vollkasko Versicherung deckt alle Schäden an Ihrem Fahrzeug welche Sie selber verursachen. In der Regel werden bei neueren und teureren Fahrzeugen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. 

 

z.B. Die Strassen sind glatt und Sie kommen von der Fahrbahn ab. Der Schaden bezahlt Ihre Versicherung. 

 

In der Regel müssen Sie sich am Schaden mit einem Selbstbehalt von 500-1000.- CHF beteiligen.


Parkschaden

Der Parkschaden stellt folgende Kriterien an die Beschädigung:

 

- Das Fahrzeug muss sich im parkierten Zustand befunden haben

- Der Schaden wurde durch eine dritte Person verursacht

- Die dritte Person ist unbekannt

 

In der Regel wird der Schaden durch einen Schadenexperten der Versicherung begutachtet. Ist an der Schadenstelle klar ersichtlich das der Schaden nicht die oben erwähnten Kriterien erfüllt, kann dieser von der Versicherung abgelehnt werden.

 

z.B. Wenn sich an der Schadenstelle Reste einer Steinmauer feststellen lassen.

 

Auf Parkschäden besteht in der Regel kein Selbstbehalt.